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Das Wahlgesetz wackelt

■ Erste gesamtdeutsche Wahlen möglicherweise mit einer Dreiprozenthürde

Bonn (taz) — Das Wahlgesetz wackelt: Beobachter rechnen damit, daß das Bundesverfassungsgericht heute vormittag die Fünfprozentsperrklausel für verfassungswidrig erklärt. Erwartet wird eine Dreiprozenthürde. Der innenpolitische Sprecher der Union, Gerster, erklärte, man werde bei einer Niederlage „schleunigst“ ein neues Wahlgesetz verabschieden. Er habe nichts gegen eine Dreiprozentklausel, sagte Gerster und erinnerte, daß dieser Vorschlag ursprünglich von der Union stammte. Der Vorstandssprecher der klageführenden Grünen, Ströbele, betonte, die Grünen wollten trotz möglicher neuer juristischer Probleme am Wahlbündnis mit den DDR-Gruppierungen festhalten. INTERVIEW SEITE 4

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