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Archiv-Artikel

Das Volk spricht

Direkte Demokratie

Von knö

Der Gliederung Hamburgs entsprechend gibt es zwei Arten direktdemokratischer Mitwirkung des Volkes: Bürgerbegehren und Bürgerentscheide für die Bezirke sowie Volksbegehren und Volksentscheide für ganz Hamburg. Während ein Bürgerbegehren von zwei bis drei Prozent der Wahlberechtigten eines Bezirks unterstützt werden muss, damit es zu einem Bürgerentscheid kommen kann, ist ein Volksentscheid komplizierter. Zunächst sind 10.000 Unterschriften für eine Volksinitiative nötig. Stimmt die Bürgerschaft deren Anliegen nicht zu, kann ein 20stel aller Wahlberechtigten ein Bürgerbegehren erzwingen. knö