: Das Recht des Schwächeren schützen
■ betr.: „Grün-liberaler Fundamen talismus“ (Transplantationsmedi zin), taz vom 8. 10. 96
In der Tat geht es beim Hirntodkriterium als Todesfeststellung um die Interessen der Transplantationsmedizin, ansonsten wird die Frage des Hirntods in der Praxis sonst nur auf Intensivstationen beantwortet werden müssen.
Für mich geht es im Kern um die Frage, ob ich als irgendwann sterbender Mensch oder als Angehöriger eines „Gestorbenen“ mich mit der Frage nach Verwendung als Organspender auseinandersetzen muß – das fordert implizit der Vorschlag der Transplantationsmediziner oder auch der Bundesregierung – oder ob nicht. Insofern wird nicht das „Recht des Stärkeren“ geschützt, sondern der Vorschlag der Grünen – und das wäre auch meiner – will das Recht des Schwächeren, nämlich des Sterbenden schützen. Etwas weit hergeholt, aber würde Harry Kunz auch sagen: Eine Vergewaltigung ist keine Vergewaltigung, wenn die betreffende Frau nicht vorher schriftlich mitgeteilt hat, daß sie diese nicht wünscht?
Im übrigen würde ich schon das worst-case-Szenario in diesem Fall als unmittelbare Zukunft befürchten, die Selbstbeschränkung der Medizinwissenschaft ist nicht gerade ihre Stärke. Hanno Schwalm
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