: Das Recht auf Religionslehre
Die evangelische Kirche klagt vor dem Verwaltungsgericht gegen die vom Senat verfügten Kürzungen der Haushaltsmittel für den Religionsunterricht. Die Einsparungen gefährdeten besonders die Arbeit in den östlichen Bezirken der Hauptstadt, betonte Bischof Wolfgang Huber in einem Schreiben an die Mitglieder des Abgeordnetenhauses. Religionsunterricht biete Orientierung, die gerade heute bei Fragen nach der Würde des Menschen, den Werten des Zusammenlebens und der Bedeutung von religiösen Traditionen gebraucht werde, unterstreicht Huber in seinem Schreiben. Auch bei den Beratungen über das neue Schulgesetz sollten die kirchlichen Vorschläge berücksichtigt werden, „wie die zur Verfügung stehenden Mittel noch effektiver eingesetzt werden können, dass alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit haben, ein Fach im Bereich von Religion und Ethik zu wählen“. Die CDU-Fraktion des Abgeordnetenhauses unterstützt die Klage und kündigt einen Antrag für die Weiterfinanzierung an. EPD, DPA