piwik no script img

Das Recht auf Leben ist Menschenrecht

■ betr.: „...bis derTod eintritt: Men schen wir Karla Tucker“, taz vom 5.2. 98

Daß in einem Staat, der als einer der fortschrittlichsten auf der Welt gilt, Menschen gesetzlich legitimiert getötet (ermordet) werden, ist ein Skandal. Richter, Geschworene, Politiker und Henker werden mit der Verhängung und der Vollstreckung von Todesurteilen ebenfalls zu Mördern und degradieren Justitia zu einem Racheengel. Gerade die Vereinigten Staaten, die sich auf der Welt als Befürworter von Humanität und Gerechtigkeit anpreisen, wirken unglaubwürdig, wenn sie auf eigenem Territorium dem Humanismus eine Absage erteilen. Die Todesstrafe kann keine Strafe sein, zumal auch ein Mensch, der schwerster Verbrechen schuldig ist, ein Recht auf Leben hat. Das Recht auf Leben ist Menschenrecht, und Menschenrechte können niemals verwirkt werden. Ein Staat hat daher dem Respekt vor einem Menschenleben höchste Priorität beizumessen. Jürgen Frank, Saarbrücken.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen