: Das Huhn muß leiden
Die Intensiv–Hühnerhaltung in sogenannten Legebatterien hat jetzt ihren höchsten richterlichen Segen erhalten. Der Bundesgerichtshof entschied in letzter Instanz, daß 500 Quadratzentimeter (20 x 25 cm) „uneingeschränkte Nutzung“ für ein deutsches Huhn ausreichen. In dem Rechtsstreit waren ein Hühnerhalter und sein Sohn wegen Tierquälerei angeklagt, die jetzt freigesprochen wurden. Die Richter bejahten, daß die Hühner in ihren Minikäfigen leiden, verneinten allerdings die „Erheblichkeit“ dieser Leiden, womit keine Tierquälerei vorliege. Der Zentralverband der Geflügelwirtschaft erklärte, mit dem Urteil sei die 15jährige „Diffamierungskampagne“ der Käfighalter widerlegt worden. (Aktenzeichen 2 StR 159/86).
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