Das Heim ist längst nicht alles

Wird ein Elternteil pflegebedürftig, gibt es mehrere Möglichkeiten.

Betreuung durch Angehörige. Pflegende Angehörige bekommen ein Pflegegeld von monatlich maximal 665 Euro für einen Erkrankten in der höchsten Pflegestufe III. Zusätzliche externe Betreuungsleistungen von ambulanten Diensten in Deutschland werden verrechnet.

Betreuung durch ambulante Dienste. Für die Versorgung über die Sozialstationen werden Leistungen der Pflegeversicherung gewährt. Es gibt drei Pflegestufen. In der ersten werden von der Pflegeversicherung Leistungen in Höhe von monatlich 384 Euro gezahlt, in der dritten Pflegestufe gibt es 1.432 Euro pro Monat.

Tagespflegestätten verlangen je nach Pflegestufe zwischen 30 und 50 Euro pro Tag. Die Plätze sind rar, für die Träger lohnt sich das Angebot kaum.

Privat bezahlte BetreuerInnen für eine Rundumpflege aus Deutschland sind teuer und können bei auch nächtlicher Versorgung inklusive Sozialversicherungsbeiträgen je nach Qualifikation 5.000 bis 10.000 Euro im Monat kosten. Aber es gibt eine mehrerAlternative. Erheblich billiger für die umfangreiche Betreuung zu Hause sind Pflegekräfte aus den osteuropäischen EU-Ländern (siehe nächste Seite).

Pflegeheime können 2.800 Euro im Monat und mehr kosten. Bei der höchsten Pflegestufe III übernimmt die Pflegeversicherung davon 1.432 Euro, es müssen also selbst mindestens 1.400 Euro hinzugezahlt werden. Die Unterschiede zwischen Pflegeheimen können erheblich sein. Niemand muss ein Heim akzeptieren, in dem es nach Urin riecht und die Patienten nur mit Tabletten ruhiggestellt werden. Es kommt auf die Details an wie Anzahl der Pflegekräfte, Aktivierungsprogramm, Einzelzimmeroption und interne Umzugsmöglichkeiten.

Betreute Wohngemeinschaften sind eine relativ junge Wohnform. Zur Miete von 200 bis 520 Euro kommen Haushaltsgeld und eine Pflege-Tagespauschale von 94 Euro. Nach Abzug des Zuschusses aus der Pflegeversicherung summieren sich die Kosten je nach Pflegestufe auf monatlich 1.800 bis 2.400 Euro.

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