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Daimler–Benz unterliegt vor Gericht

Stuttgart (ap) - Der Stuttgarter Automobilkonzern hat im Rechtsstreit um sein Konzept zur Flexibilisierung der Arbeitszeit eine Niederlage erlitten. Das Stuttgarter Arbeitsgericht entschied am Montag in einem zu diesem Themenbereich bundesweit bislang einmaligen Urteil, daß Mehrarbeit, die über eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden hinausgeht, als Überstunden bezahlt werden muß. Das Unternehmen hatte argumentiert, es bestehe für diese Mehrarbeit keine Zuschlagspflicht, da die Überstunden durch den Tarifvertrag des Jahres 1984 abgedeckt seien.

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