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DOKUMENTATIONGegen Militäreinsätze

■ Der SPD-Beschluß zum Einsatz von UNO-Blauhelmen

„Wir schlagen nationale Friedenskorps für UN-Einsätze vor

— zur Bekämpfung von Umweltschäden,

— zur humanitären Hilfe und

— in Katastrophenfällen.

Wir streben — wie bisher — an, daß die UNO nach dem Ende des Ost- West-Konflikts die Chance wahrnimmt, zu einem weltweiten kollektiven Sicherheitssystem zu werden.

Deutschland wird auf absehbare Zeit Streitkräfte zur Verteidigung brauchen. Ziel ist es, sie überflüssig zu machen. Bis dahin müssen deutsche Streitkräfte in Umfang, Doktrin, Struktur und Ausrüstung so bemessen sein, daß sie zur Landesverteidigung befähigt sind und die Bündnisverpflichtungen erfüllen können. Sie müssen so vermindert werden, daß Bedrohung von ihnen nicht ausgeht, sie jedoch weiterhin kriegsverhindernd wirken.

Eine Ausweitung der Aufgaben von Nato und WEU mit dem Ziel eines möglichen Einsatzes ihrer Truppen außerhalb des Nato-Vertragsgebiets und die Aufstellung von dazu vorgesehen Eingreiftruppen lehnen wir ab. Eine Grundgesetzänderung mit dem Ziel, der Bundeswehr solche oder andere militärische Out-of- Area-Einsätze zu ermöglichen, ist mit unserer Friedens- und Sicherheitspolitik unvereinbar. Eine deutsche Beteiligung an militärischen Kampfeinsätzen unter UNO-Kommando oder durch Ermächtigung der UNO lehnen wir ab. Die Bundesrepublik Deutschland muß jedoch in der Lage sein, sich im Rahmen der UNO an friedenserhaltenden Maßnahmen (Blauhelm-Missionen) zu beteiligen.

Friedenserhaltende Maßnahmen sind:

a) Friedenstruppen, die durch ihre Anwesenheit einen Waffenstillstand garantieren;

b) Militärische Beobachtergruppen, häufig lediglich Offiziere zur Überwachung von Friedensabkommen;

c) UN-Friedensmissionen unter ziviler Leitung mit gemischt militärischer und ziviler Komponente.

Friedenserhaltende Maßnahmen dürfen nach UN-Gewohnheitsrecht unter folgenden Voraussetzungen durchgeführt werden:

— Beschluß des Sicherheitsrats (in der Regel für sechs Monate);

— Zustimmung der am Konflikt beteiligten Staaten;

— kein Einsatz von Waffengewalt, außer zur Selbstverteidigung;

— freiwillige, in einem Vertrag mit der UNO geregelte Bereitstellung von Personal und Streitkräften durch UN-Mitgliedsstaaten;

— Leitung durch den UNO-Generalsekretär unter Kontrolle des Sicherheitsrates.

Die SPD wird im Rahmen der Debatte um die Fortentwicklung des Grundgesetzes dafür eintreten, daß die Voraussetzungen für eine Beteiligung von sich freiwillig meldenden Berufs- und Zeitsoldaten der Bundeswehr an diesen friedenserhaltenden Maßnahmen im Rahmen der UNO geschaffen werden. Dabei muß eine strikte Trennung zwischen Blauhelm-Einsätzen, die wir befürworten, und militärischen Kampfeinsätzen, die wir ablehnen, verbindlich festgeschrieben werden. Der Einsatz deutscher Truppen für Blauhelm-Aktionen der UNO bedarf in jedem Einzelfall der Zustimmung des Deutschen Bundestages.“

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