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DKP Stadtrat rollt Berufsverbot auf

Marburg (dpa) - Der Fall des wegen Aktivitäten für die DKP vom Dienst entfernten 43jährigen Postbeamten und DKP–Mitgliedes Herbert Bastian wird erneut vor Gericht aufgerollt. Am 15. und 16. September findet vor dem Bundesverwaltungsgericht in Berlin das Berufungsverfahren statt. Der Postbeamte, der wegen seiner Tätigkeit als DKP–Stadtverordneter in Marburg seit rund drei Jahren vorläufig vom Dienst entfernt ist, war im vergangenen Jahr in erster Instanz vom Vorwurf eines Dienstvergehens freigesprochen worden. Der Bundesdisziplinaranwalt hatte jedoch Berufung eingelegt. Das Verfahren gegen Bastian ist laut seinem Anwalt das erste, in dem nach der im Februar 1986 ergangenen Entscheidung der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) in Genf verhandelt wird. Die IAO, eine Unterorganisation der Vereinten Nationen, die für die Durchsetzung der Menschenrechte im Bereich des Arbeitslebens zuständig ist, hatte die Bundesrepublik verurteilt, die „Berufsverbotspraxis“ sofort zu beenden und die noch laufenden Verfahren einzustellen. Darüberhinaus wird Bundesverwaltungsgericht erstmals über einen gewählten Abgeordneten zu entscheiden haben, der wegen seiner Abgeordnententätigkeit aus dem öffentlichen Dienst entfernt werden soll. FORTSETZUNGEN VON SEITE 1

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