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Archiv-Artikel

DISKRIMINIERUNG WEGEN SEXUELLER IDENTITÄT Grundgesetzänderung abgelehnt

BERLIN | Der Bundesrat hat am Freitag eine Gesetzesinitiative von Berlin, Bremen und Hamburg gegen sexuelle Diskriminierung abgelehnt. Damit sind die Stadtstaaten mit ihrem Versuch gescheitert, ein Verbot der Diskriminierung aufgrund sexueller Identität im Grundgesetz zu verankern. Der Hamburger Justizsenator Till Steffen (Grüne) kritisierte die Ablehnung. „Es geht hier um einen gesellschaftlichen Aufbruch. Der wird hier jedoch verschlafen“, sagte Steffen im Bundesrat. Der niedersächsische Justizminister Bernd Busemann (CDU) sowie der hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) verteidigten die Entscheidung. Das Grundgesetz biete bereits umfassenden Schutz vor Diskriminierung. „Es ist keine Verfassungsänderung, sondern eine verstärkte praktische gesellschaftliche Aufklärung nötig“, sagte Busemann. Berlin, Hamburg und Bremen wollten in Artikel 3 Grundgesetz das Verbot aufnehmen, einen Menschen wegen seiner sexuellen Identität zu benachteiligen oder zu bevorzugen. Damit sollte die rechtliche Situation von Lesben, Schwulen und Transsexuellen weiter verbessert werden. (epd)