: DIE STEILE THESE
Gestern hat das Bundesverfassungsgericht unser Recht bestätigt, von hörenswerten Platten oder sehenswerten Filmen digitale Privatkopien herzustellen, damit wir andere Menschen beglücken können.
Gegen diese schöne zwischenmenschliche Praxis geklagt hatte ausgerechnet jene Branche mit dem höchsten Anteil festangestellter Schlafmützen: eine Musikindustrie, die sehr unter der erlaubten Vervielfältigung musikalischer Werke auf beliebig vielen Tonträgern zum privaten Gebrauch leidet, ob die nun Erwerbszwecken dient oder nicht. Erwerbszwecke verfolgt auf diesem Gebiet wohl inzwischen nur noch die Musikindustrie selbst – nachdem sogar die Künstler selbst dazu übergegangen sind, ihre neuesten Werke gratis oder gegen einen kleinen Unkostenbeitrag online zu vertreiben. Seit Jahren – eigentlich: seit Einführung der CD und Digitalisierung der Musik – türmt die Industrie Fehler auf Fehler und schaufelt sich damit so verbissen ihr eigenes Grab, dass man fast meinen möchte, sie täte das mit Absicht. So hat sie auch jetzt schlicht die Frist für ihre Beschwerde verstreichen lassen. Blöd gelaufen? Oder Absicht? Wer so dilettantisch sich wehrt, der hat eigentlich schon aufgegeben. Oder, wie schon Shakespeare schrieb: „Das Leben, dieser Erdenschranken satt, hat stets die Macht, sich selber zu entlassen.“