■ DGB zu Deckert: Vergleich mit Hitler
Kassel (AFP) - Das Urteil des Landgerichts Mannheim gegen den NPD-Vorsitzenden Günter Deckert und das Urteil des Volksgerichts München gegen Adolf Hitler nach dem Umsturzversuch von 1924 weisen nach Ansicht der Bundesrechtsstelle des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) „erschreckende Parallelen“ auf. Die „antidemokratische politische Einstellung“ der Angeklagten diene beides mal zur Begründung milder Bewährungsstrafen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen