■ Am Rande: DGB stellt seine Bedingungen vor
Hamburg (dpa) – Vier Bedingungen für eine Lohnzurückhaltung der Gewerkschaften 1997 hat die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer genannt. Eine Begrenzung der Lohnsteigerung auf die Inflationshöhe werde es von Gewerkschaftsseite nur geben, wenn die Arbeitgeber ihren Anteil zur Verringerung der Arbeitslosigkeit leisteten, sagte Engelen-Kefer im Express. Das Angebot, das bereits im Rahmen des Bündnisses für Arbeit gemacht wurde, gelte weiter. Bedingung sei, daß die Arbeitgeber Überstunden abbauten, die Altersteilzeit ausbauten, den rigorosen Personalabbau stoppten und mehr Ausbildungsplätze schüfen.
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