: DGB für Arbeitskampf gewappnet
■ Gewerkschaften auf harten Arbeitskampf um Arbeitszeitverkürzung vorbereitet / Auch Stuttgarter Arbeitsgericht weist Arbeitgeberantrag gegen Warnstreiks ab / Eisenmann: „Raus aus den Betrieben“
Ludwigshafen (dpa) - Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat sich nach den Worten seines Vorsitzenden Ernst Breit für einen möglichen Arbeitskampf zur Durchsetzung weiterer Arbeitszeitverkürzungen „in einem bisher nicht bekannten Maße gewappnet“. Zur Eröffnung einer zweitägigen wissenschaftlichen Konferenz über „Streikrecht, Demokratie und Sozialstaat“ erteilte Breit am Dienstag in Ludwigshafen allen Kräften eine deutliche Absage, die das Streikrecht und die Handlungsmöglichkeiten der Gewerkschaften bei Tarifauseinandersetzungen noch weiter einzuengen gedächten.Keine Gewerkschaft wolle den Arbeits kampf, „aber alle gemeinsam bereiten wir uns mit größter Sorgfalt darauf vor, damit wir die schlimme Herausforderung bestehen, die durch den geänderten Streikparagraphen auf uns zukommen kann“, sagte der DGB– Vorsitzende vor rund 500 Tagungsteilnehmern. Die Änderung des „Streikparagraphen“ 116 des Arbeitsförderungsgesetzes durch CDU/CSU und FDP sei bisher nur ein Vorgang auf dem Papier gewesen. Seine praktische Anwendung greife tief in die Lebensverhältnisse der Arbeitnehmer ein. „Die Reaktion dieser Arbeitnehmer wird diesem Eingriff in ihre Lebensverhältnisse entsprechen“, warnte Breit. Arbeitgeber abgeschmettert Wie die Gerichte in Münster und Berlin hat auch das Stuttgarter Arbeitsgericht gestern den Antrag der baden–württembergischen Metallarbeitgeber auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung gegen die Warnstreiks der IG Metall zurückgewiesen. Eine offizielle Begründung gab das Gericht zunächst nicht bekannt. Doch war zu erfahren, daß sich die Erste Kammer des Stuttgarter Arbeitsgerichts in dieser Frage örtlich nicht zuständig fühlt. Ein Sprecher des VMI in Stuttgart nannte in einer ersten Reaktion die Entscheidung „überraschend“. Der VMI wollte der Gewerkschaft untersagen lassen, vor Ablauf des 31. Märzes 1987 Warnstreiks in den Betrieben durchzuführen. Die IG Metall ist im Gegensatz zu den Arbeitnehmern der Ansicht, daß die Friedenspflicht Ende Januar nicht mehr besteht. Der Stuttgarter IG Metall–Bezirksleiter Ernst Eisenmann betonte zu dem Arbeitsgerichts–Urteil (Az. 1 Ga 4/87), Warnstreiks „sind unser gutes Recht“. Die Gewerkschaft rufe daher die Kollegen in den Betrieben weiterhin auf: „Raus aus den Betrieben.“ Arbeitsniederlegungen seien die einzige Antwort, die Unternehmer verstehen.
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