: DGB fordert bezahlten Urlaub ein
Der DGB Bremen macht darauf aufmerksam, daß auch „geringfügig Beschäftigte“ – etwa in sogenannten 620-Mark-Jobs – Anspruch auf bezahlten Urlaub haben. Laut Bundesurlaubsgesetz sind dies vier Wochen. Gilt ein Tarifvertrag, so sieht dieser in der Regel sogar fünf bis sechs Wochen vor. Viele Arbeitgeber würden ihren geringfügig Beschäftigten diesen Anspruch aber bewußt vorenthalten, so der DGB. taz
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