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■ TelegrammDF 1 gewinnt im Rechtsstreit mit Premiere

Hamburg (Reuter) – Der Münchener Digitalfernsehenanbieter DF 1 darf weiter außerhalb Bayerns Kunden werben und Abonnementverträge abschließen. Das hat das Hamburger Oberlandesgericht nach eigenen Angaben gestern beschlossen. Es hob damit eine im Januar vom Konkurrenten Premiere erwirkte einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg gegen DF 1 auf.

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