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Archiv-Artikel

„DEUTSCHES REICH“-PASS Kein Urkundenbetrug

Das OLG Koblenz hat einen Angeklagten, der einen Fantasieausweis des „Deutschen Reichs“ benutzt hat, vom Vorwurf der Urkundenfälschung freigesprochen. Ein „Deutsches Reich“ und einen „Polizeipräsident von Groß-Berlin“ gebe es nicht. Daher sei eine falsche Angabe über den Aussteller des Papiers rechtlich nicht möglich. (dpa)