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Archiv-Artikel

DER RECHTE RANDWIE DIE AUSSAGE VON DAVID PETEREIT VOR GERICHT BEWERTET WURDE NPD-Politiker verurteilt

Das Amtsgericht Güstrow hat den NPD-Politiker David Petereit am Dienstag wegen uneidlicher Falschaussage zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten verurteilt. Außerdem muss er 3.000 Euro Bußgeld an einen gemeinnützigen Verein zahlen.

Nach Überzeugung des Gerichts hatte der NPD-Landtagsabgeordnete und Aktivist der Neonazi-Kameradschaften in Mecklenburg-Vorpommern bei einer Verhandlung im Mai 2012 im Zeugenstand gelogen. Fünf Männer aus dem rechten Spektrum standen damals wegen Hausfriedensbruchs vor Gericht und waren freigesprochen worden.

In dem Prozess war ein Vorfall aus dem Dezember 2010 verhandelt worden: Rechtsextreme waren in Lalendorf im Landkreis Rostock aufmarschiert und hatten mit Flugblättern gegen den Bürgermeister Reinhard Knaack (Linke) protestiert. Die Gruppe soll auch auf sein Privatgelände eingedrungen sein und den Bürgermeister und seine Frau bedroht haben.

Knaack hatte sich geweigert, einem offen rechtsextremen Elternpaar aus dem Ort die Patenschaftsurkunde des Bundespräsidenten für deren siebtes Kind persönlich zu überreichen. Gegen diese Haltung richteten sich die Proteste der rechten Aktivisten.

Vor dem Amtsgericht hat Petereit auch im zweiten Prozess abgestritten, an der Aktion gegen den Bürgermeister beteiligt gewesen zu sein. Er habe das Grundstück des Politikers nie betreten. Die Richterin folgte in ihrer Urteilsbegründung aber den Schilderungen von Knaack und seiner Ehefrau. Die beiden hatten ausgesagt, mehrere Männer auf ihrem Hof gesehen und die Polizei gerufen zu haben.

Knaacks Frau sagte im Prozess, sie bereue, Anzeige wegen Hausfriedensbruchs erstattet zu haben. Sie habe mit dem Thema abgeschlossen. Der Dienstag muss nicht der letzte Prozesstag gewesen sein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Hinweis: ANDREAS SPEIT arbeitet als freier Journalist und Autor über die rechte Szene nicht nur in Norddeutschland