DER RECHTE RANDWIE DAS AMTSGERICHT DIE AKTION „DIE UNSTERBLICHEN“ BEWERTET : Vermummen verboten
Das Amtsgericht Harburg hat Denny Reitzenstein am Montag zu einer Geldstrafe von 500 Euro verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen als, dass der 30-Jährige bei der Aktion „die Unsterblichen“ dabei war und verurteilte ihn wegen des Verstoßes gegen das Versammlungs- und Uniformierungsverbot.
Am 17. Dezember 2011 waren rund 30 Rechtsextreme im Hamburger Stadtteil Harburg mit weißen Masken und brennenden Fackeln durch die Straßen gezogen. In Dreierreihen skandierten sie: „Volkstod stoppen“. „Ich hatte Angst“, sagte eine Anwohnerin der Polizei. Eine Streife hatte den Marsch bemerkt, rief Verstärkung und stellte die Personalien von drei Frauen und 14 Männern fest. Einer von ihnen war Denny Reitzenstein aus Buchholz, der in der Szene im Internet sehr aktiv ist, Aktionsvideos und Propagandamaterial verbreitet.
Vor Gericht sagte Reitzenstein aus, er habe an dem betreffenden Abend nur Filmaufnahmen gemacht. Eine Maske hätte ihn dabei nur behindert. Das Gericht folgte aber der Aussage von zwei Polizisten. Einer der Beamten sagte aus, Reitzenstein habe eine Maske dabei gehabt. Der andere Beamte führte aus, alle Marschierenden hätten eine Maske getragen.
Bei der Urteilsverkündung erklärte das Gericht, es sei „lebensfremd“ anzunehmen, jemand habe bei einer solchen Aktion eine Maske dabei, ohne sie aufzusetzen. Alle Beteiligten seien in einheitlich schwarzer Zivilkleidung aufgelaufen und der Auftritt mit Fackeln sei eine gezielte Anlehnung an die Aufmärsche der „Sturmabteilung“ (SA). Außerdem seien die Filmaufnahmen von Reitzenstein nur drei Minuten lang. Der 30-Jährige kündigte an, Rechtsmittel einlegen zu wollen.
Ihm könnte noch ein weiteres Verfahren drohen. Nach einer Razzia auf Anweisung des Generalbundesanwalts wird er verdächtigt, an der terroristischen Vereinigung „Werwolf Kommando“ beteiligt zu sein.
Hinweis: ANDREAS SPEIT arbeitet als freier Journalist und Autor über die rechte Szene nicht nur in Norddeutschland