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Archiv-Artikel

DER RECHTE RAND Schweigend vor Gericht

Heute fällt das Landgericht Kiel das Urteil gegen den Neonazi Peter Borchert. Für die Staatsanwaltschaft hat sich der Tatvorwurf wegen gefährlicher Körperverletzung bestätigt. Sie fordert fünfeinhalb Jahre Haft. Die Verteidigung will einen Freispruch.

Der Prozess begann am 2. Februar unter schärfsten Sicherheitsvorkehrungen. Die Anklage wirft Borchert vor, er habe im August 2008 vor dem Amtsgericht zwei Mitglieder der Hells Angels niedergestochen. Das Gericht verhandelte damals gegen einen Rechtsextremisten, der eine Messerattacke auf einen Angel verübt hatte. Laut Staatsanwaltschaft warteten die Rechten vor dem Gericht, um die Angels anzugreifen, unter ihnen Borchert.

Vor dem Prozessbeginn gegen Borchert am Landgericht schossen Unbekannte einen Rechtsextremisten an. Eine Warnung von den „Angels“, hieß es aus Ermittlungskreisen. Im Gericht gerieten Rechtsextreme und Rocker aber nicht aneinander, sie einte nun eins: Schweigen. Einschüchterungsversuche könnten der Grund hierfür sein. Ein Rechtsextremer, der bei den Ermittlern noch ausgesagt hatte, schwieg vor Gericht – gekennzeichnet von Schlägen. Eine Rechtsextremistin entpuppte sich als frische Verlobte des Angeklagten und durfte die Aussage verweigern.

Übereinstimmend berichteten Polizeibeamte, wie Borchert mit einem Messer vor den Angels stand, die unbewaffnet waren. Zwei Angels lagen verletzt auf dem Boden. „Notwehr“, sagte Borchert vor dem Haftrichter, bevor er schwieg. Seine Verteidiger führten aus, dass Borchert, einst NPD-Landeschef und heute Kader der Freien Kameradschaften, seine Kameraden schützen wollte. Die Staatsanwaltschaft spricht jedoch von „hoher kriminellen Energie“. Borchert habe nicht nur die Begleiter „zusammengetrommelt“, er wies sie auch an, schwarz gekleidet mit Sonnenbrille und Basecap zu kommen, um Tatzuordnungen zu erschweren.