DER MIETHAI : Hohe Heizkosten: Belege prüfen lohnt sich
Mit den ersten Sonnenstrahlen gibt es im Frühjahr für viele Mieter eine unangenehme Erinnerung an den letzten Winter: Die ersten Heizkostenabrechnungen für das Jahr 2012 trudeln ein. Ungewöhnlich hohe Kosten im Vergleich zu den Vorjahren können mit einem erhöhten Verbrauch und kalten Außentemperaturen zusammenhängen.
Es kann aber auch andere Gründe geben: Wenn etwa der Vermieter noch eine Rechnung für eine Energielieferung des Vorjahres 2011 erhalten hat und diese Kosten nun erst auf seine Mieter umlegt. Diese Art der Nebenkostenabrechnung nach dem so genannten Abflussprinzip ist grundsätzlich zulässig – allerdings gerade nicht für die Heizkosten. Das hat der Bundesgerichtshofes entschieden: Heizkosten muss der Vermieter nach dem sogenannten Leistungsprinzip abrechnen: Er darf nur den Brennstoff abrechnen, der tatsächlich im Abrechnungsjahr verbraucht wurde.
Ob der Vermieter sich an diese Vorgabe gehalten hat, lässt sich an der Abrechnung selbst nicht erkennen. Sind die abgerechneten Energiekosten also ungewöhnlich hoch, ist es sinnvoll, beim Vermieter eine Einsicht in die entsprechenden Belege vorzunehmen. Darauf hat jeder Mieter einen Rechtsanspruch. Ist die Geschäftsadresse des Vermieters außerhalb, die vermietete Wohnung aber in Hamburg, muss er eine Belegeinsicht im Stadtgebiet anbieten. Mieter von öffentlich geförderten Wohnungen haben das Recht, gegen Kostenerstattung um die Zusendung von Belegkopien zu bitten.
Stellt sich bei dieser Belegeinsicht heraus, dass teilweise der Energieverbrauch aus dem Vorjahr in eine Abrechnung mit aufgenommen wurde, können Mieter auf die Erstellung einer korrekten neuen Abrechnung bestehen. Solange die Belegeinsicht vom Vermieter trotz Aufforderung nicht gewährt wurde, kann der Mieter die Zahlung der berechneten Nachzahlung zurückhalten. EVE RAATSCHEN