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Archiv-Artikel

DER FALL ADORNO

Unter dem Titel „In den Knast für Adorno?“ erschien am 24. Februar in der taz ein Text, der von der juristischen Auseinandersetzung um die Internetpublikation von zwei Texten Theodor W. Adornos berichtete. Wörtlich hieß es: „Reemtsma besitzt sie im Sinne des Urheberrechts. Niemand darf sie veröffentlichen, wenn er es nicht erlaubt.“

Der Artikel war mehrfach korrekturbedürftig. So waren es nicht zwei, sondern neun Texte von Adorno. Deren Eigentümer ist außerdem nicht Reemtsma, sondern die Hamburger Stiftung zur Förderung von Wissenschaft und Kultur.

Jan Philipp Reemtsma weist darauf hin, dass der Internetpublizist monatelang die Möglichkeit gehabt habe, eine Unterlassungserklärung abzugeben und sich so Anwalts- und Gerichtskosten zu sparen.