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DDR–TV nicht mehr über Kabel?

Hannover (taz) - Folgt man Ministerpräsidenten Ernst Albrecht, so hat das Karlsruher Urteil, mit dem jüngst Teile des niedersächsischen Landesrundfunkgesetzes für verfassungswidrig erklärt worden war, ernsthafte Konsequenzen für Liebhaber des DDR– Fernsehens. Die in Karlsruhe beanstandeten Bestimmungen des Landesrundfunkgesetzes, so sagte Albrecht vor dem Landtag, könnten schnell und problemlos korrigiert werden. Eine entsprechnde Gesetzesnovelle wolle die CDU/FDP–Koalition noch im Dezember in den Landtag einbringen und verabschieden. Aus der Forderung des Verfassungsgerichts an Programme, die aus dem Ausland herangeführt werden, die gleichen Maßstäbe wie an inländische Programme anzulegen, zog Albrecht dagegen die Konsequenz, „daß wir nicht mehr autorisiert sind, DDR–Programme in unsere Kabelnetze einzuspeisen“. Man sei bei DDR–Programmen nicht in der Lage Ausgewogenheit und Gegendarstellungsrecht durchzusetzen. In der Landtagsdebatte kritisierten die Grünen die „eilfertige Nachbesserung“ des Gesetzes. Sie forderten stattdessen, die bisher einzige „auf teilweise verfassungswidriger Grundlage“ erteilte Lizenz des Verlegerfunks ffn, der am 1.1.87 ein landesweites Programm starten will, zurückzunehmen. FORTSETZUNGEN VON SEITE 1

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