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DDR wieder in fünf Länder gegliedert

Ost-Berlin (ap) - Die Volkskammer hat am Sonntag die Neugliederung der DDR in fünf Länder beschlossen und damit einen Schlußstrich unter die zentralistische Struktur des alten SED-Regimes gezogen. Mit großer Mehrheit stimmten die Abgeordneten für Landtagswahlen in Mecklenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Ostberlin am 14.Oktober. 38 Jahre nach Zerschlagung der Länder ist damit das föderale System in der DDR wieder hergestellt. Zu heftigen Rededuellen kam es wegen eines Antrags zur Einführung eines „Freistaats Sachsen“. Die neue, föderale Gliederung auf der Grundlage des „Ländereinführungsgesetzes“ ist eine der wesentlichen Voraussetzungen für die Vereinigung beider deutscher Staaten nach Artikel 23 des Grundgesetzes. Das Gesetz stellt die Länder nahezu wieder in ihren Grenzen von 1946 her. In ihnen gehen die 14 DDR -Bezirke auf, die 1952 im Zuge einer Verwaltungsreform gegründet worden waren.

In 15 Kreisen der DDR gab es im Vorfeld der Entscheidung erbitterten Streit über die Zugehörigkeit zu den neuen Ländern. In Altenburg - zwischen Sachsen und Thüringen gelegen - entschied sich der Kreistag zugunsten Thüringens, obwohl die Bevölkerungsmehrheit bei einer Bürgerbefragung mehrheitlich für Sachsen votiert hatte. Verschiedene Abgeordnete kritisierten das Verfahren der Befragungen als „undemokratisch“.

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