■ DDR-Unrecht: Gegen Verlängerung von Verjährungsfristen
Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat sich gegen eine Verlängerung von Verjährungsfristen für minderschwere Straftaten, die in der DDR begangen wurden, ausgesprochen. Der Grund für eine weitere Verlängerung der Verjährungsfristen sei weitgehend entfallen. Die Verjährungsfrist war zuletzt 1994 wegen des schleppenden Aufbaus der Justiz in den neuen Ländern verlängert worden. Die Fristen laufen nun Ende des Jahres aus. Sie betreffen Taten, die mit höchstens einem Jahr Gefängnis bestraft werden. Die Verjährungsfrist für mittlere Straftaten läuft Ende 1997 aus.dpa
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