■ DDR-Grenzer: Beim BGS zugelassen
Kassel (AP) – Ein Angehöriger des Bundesgrenzschutzes hat in einem Musterprozeß beim Bundesarbeitsgericht jetzt erfolgreich dagegen geklagt, daß er wegen seiner früheren Tätigkeit als Leutnant bei den Grenztruppen der DDR entlassen wurde. Dies war dem Bundesgrenzschutz erst aus einer Mitteilung der Gauck-Behörde bekannt geworden. Die DDR- Grenztruppen gehörten zu den Staatssicherheitsorganen. Trotz politischer Bedenken muß der Bundesgrenzschutz den Mann weiterbeschäftigen (AZ: Bundesarbeitsgericht 2 AZR 362/94).
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