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in kürze BGH-URTEILDDR-Grenzer gestärkt

Grenzoffiziere, die Befehle zur Sicherung der DDR-Grenze ausführten, müssen sich nicht allein deshalb wegen Beihilfe zur Tötung verantworten. Der Bundesgerichtshof bestätigte ein Urteil des Landgerichts Stendal, das zwei Grenzer freigesprochen hatte. Az. 4 StR 453/00 (dpa)

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