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DDR-Enteignete: Verfassungsklage?

Bonn (dpa) - Die „Interessengemeinschaft der DDR -Enteigneten“ will Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einlegen, wenn nicht auch Enteignungen bis zur Gründung der DDR im Jahre 1949 rückgängig gemacht werden. Von der Wiederherstellung der alten - 1945 bis 1949 verletzten - Eigentümerrechte ausgenommen werden sollten „lediglich Enteignungen, die direkt aufgrund des Potsdamer Abkommens, des Alliierten -Kontrollgesetzes, eines Befehls der sowjetischen Militäradministration“ vorgenommen worden seien, hieß es.

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