: DAS GIBT ZU DENKEN
Die Beteiligten, die einem 16-jährigen Schüler im vergangenen Jahr über 45 Gläser Tequila serviert hatten, müssen sich jetzt vor Gericht verantworten. Nach einem Wettrinken mit dem Kneipenwirt war der Junge mit 4,8 Promille im Blut ins Koma gefallen und fünf Wochen später im Krankenhaus gestorben. Dem Wirt selbst steht noch ein gesonderter Prozess bevor. Sind Wirte verpflichtet, die Gäste daran zu hindern, sich zu sehr zu betrinken? „Das ist ja grade die spannende Frage“, sagte Rechtsanwalt Axel Pabst der taz. „Besonders wenn es ums Autofahren geht, wurde schon öfter diskutiert, ob etwa der Wirt einem stark betrunkenen Gast den Schlüssel abnehmen muss.“ Sicherlich gäbe es gewisse Obhutspflichten des Wirtes, aber „der Wirt muss auch nicht jeden pusten lassen, bevor er die Kneipe verlässt“. Fest stehe jedenfalls, dass die Abgabe von Tequila an Minderjährige ohnehin nicht erlaubt ist – und den Wirt Ordnungsgeld und seine Konzession kosten kann.