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Archiv-Artikel

DAS ENTSCHEIDENDE DETAIL Der eine Punkt in Flensburg

Von THSC

Für Fahrradfahrer hat sich seit dem 1. Mai nicht viel geändert: Es gibt ein neues Punktesystem für Verkehrssünder, und das Flensburger Verkehrszentralregister heißt nun Fahreignungs-Bewertungssystem. Bei Rot über die Ampel preschen gibt nach wie vor einen Punkt in Flensburg, wenn man erwischt wird. War die Ampel länger als eine Sekunde rot, sind wie bisher 100 Euro fällig. Ist sie grade erst rot geworden, wird es teuer als bisher: Das Bußgeld beträgt 60 statt 40 Euro.

Doch weil die Punkteskala geändert wurde, ist der eine Punkt ab sofort deutlich schmerzhafter: Mit der neuen Verordnung gibt es nur noch maximal acht Punkte. Die ersten drei werden nur registriert. Nach dem dritten wird man vom Kraftfahrt-Bundesamt ermahnt, nach dem fünften verwarnt. Folgt der siebte, ist der Führerschein weg.

Einfacher und gerechter solle das System werden, hatte der damalige Verkehrsminister Ramsauer 2013 versprochen. Deshalb erfolgt die Punktevergabe nach folgender Regel: Einfache Ordnungswidrigkeiten führen zu einem, schwerwiegende zu zwei, Straftaten mit Führerscheinentzug zu drei Punkten.

Ob die Regelungen umsichtiger machen, ist fraglich. Zwar verfällt jeder Punkt nun erst nach fünf statt nach zwei Jahren. Doch neue Punkte führen nicht mehr dazu, dass alte länger gespeichert werden. Wer sich sonst nichts leistet, dem steht es also ab sofort frei, einmal pro Jahr entgeltlich über eine rote Ampel zu fahren. THSC