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Archiv-Artikel

DAS BEZAHLSTUDIUM

Von DRZ

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von gestern dürfen die Länder Studiengebühren ab dem ersten Semester verlangen. Das Gericht hob ein Gebührenverbot des Bundes im Hochschulrahmengesetz auf. Während SPD-Ministerpräsidenten die Gebühren ablehnen, wollen unionsregierte Länder Studierende schnell zur Kasse bitten. Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Hamburg und das Saarland wollen schon zum Wintersemester Gebühren einführen. Sachsen-Anhalt und Thüringen sind für Studiengebühren grundsätzlich offen. Die meisten SPD-Länder planen dagegen Studienkontenmodelle, mit denen jeder Student ein Guthaben von Gratissemestern erhält und erst nach der Regelstudienzeit zahlen muss. Nur der hessische Ministerpräsident Roland Koch (CDU) darf nicht kassieren – nach der Landesverfassung sind Schule und Hochschule „unentgeltlich“. DRZ