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■ CroissantBleibt in Haft

Karlsruhe (dpa) – Der wegen Spionageverdachts festgenommene RAF-Anwalt Klaus Croissant bleibt in Untersuchungshaft. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) gab in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluß der Beschwerde des Generalbundesanwalts gegen eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin statt. Das Kammergericht hatte am 15. Januar den Haftbefehl unter anderem gegen Kaution von 100.000 Mark außer Vollzug gesetzt. Croissant wird vorgeworfen, von 1981 bis 1989 für das frühere DDR-Ministerium für Staatssicherheit gearbeitet zu haben. Unter dem Decknamen „Taler“ soll Croissant das „linke Spektrum“ der Bundesrepublik ausspioniert haben.

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