■ Contergan: Mehr Rente ab 1.7.
Bonn (dpa) – Die Renten für Contergan-Geschädigte steigen ab 1. Juli 1994 rückwirkend zum 1. Januar 1993 um 7,2 Prozent. Die Höchstrente beträgt dann 948 Mark, so das Familienministerium mit. Die Nachzahlung in Höhe von 1.152 Mark werde mit der Juli- Rente ausgezahlt. Rund 2.800 Frauen und Männer haben Rentenansprüche.
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