: Cicciolinas Akt
Tel Aviv (dpa) — Weil es die Porno- Darstellerin Cicciolina vor drei Jahren auf seiner Bühne trieb, mußte sich der israelische Nachtklubbesitzer Aharon Schauli aus Jaffa wegen „Beihilfe zu einem obszönen Akt“ jetzt vor Gericht verantworten. Ein Richter in der Mittelmeerstadt sprach ihn jedoch frei, da nicht erwiesen sei, daß der öffentliche Akt auch der öffentlichen Moral geschadet habe. Schauli hatte damals nach langen Diskussionen mit der inzwischen abgeschafften Theaterzensur durchgesetzt, daß der Pornostar — der unter seinem bürgerlichen Namen Ilona Staller bis April 1991 als Abgeordnete der Radikalen Partei dem italienischen Parlament angehörte — in seinem Etablissement auftreten durfte. Allerdings mußte er sich verpflichten, daß Cicciolina sich dabei weder vor Publikum hingeben noch irgendwelche Objekte in ihren Körper einführen würde. Einmal auf der Bühne, geriet die Porno-Dame aber außer Rand und Band und verstieß gegen alle bürokratische Abmachungen. Der Richter sah darin aber kein Verbrechen und hielt dem Nachtklubbesitzer zugute, daß er um die Bühne Wachen aufgestellt hatte, die Cicciolina vor unsittlichen Angriffen der begeisterten Besucher schützten.
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