Chlor in Schwimmbädern: Asthma durch Babyschwimmen

Das Umweltbundesamt warnt, Chlor in Schwimmbädern könne für erblich vorbelastete Kleinkinder gefährlich werden. Der Bäderverband sieht keine Alternative.

Schwimmen in gechlortem Wasser könnte bei allergisch vorbelasteten Kindern Asthma auslösen. Bild: dpa

BERLIN taz | Schwimmen in gechlortem Wasser könnte bei allergisch vorbelasteten Kindern Asthma auslösen, warnte das Umweltbundesamt (UBA) am Sonntag. Verantwortlich dafür könnte ein Nebenprodukt sein, das bei der Desinfektion mit Chlor entsteht, vermutet das UBA.

Kinder unter zwei Jahren seien besonders gefährdet - vor allem jene, in deren Familien häufig allergiebedingte Atemwegserkrankungen wie Asthma, Heuschnupfen oder Neurodermitis auftreten. Ihre Lungen befänden sich noch in der Entwicklung und seien daher sensibler.

Belgische Wissenschaftler hatten 2003 erstmals auf einen möglichen Zusammenhang zwischen Asthma und dem Schwimmen in gechlortem Wasser hingewiesen. Sie vermuten, dass der Reizstoff Trichloramin das Asthmarisiko erhöhen könnte. Trichloramin entsteht, wenn das zur Desinfektion eingesetzte Chlor im Wasser mit Urin oder Schweiß reagiert. Von dort gelangt der Reizstoff an die Luft und sorgt für den für Hallenbäder typischen "Chlorgeruch".

Bei der Untersuchung von 92 deutschen Hallenbädern lag der höchste gemessene Wert von Trichloramin in der Luft bei 18,8 Milligramm pro Kubikmeter. Der von der Weltgesundheitsorganisation empfohlene Richtwert liegt hingegen bei 0,5 Milligramm pro Kubikmeter Luft. Ab welchem Wert ein Gesundheitsrisiko eintritt, müsse noch untersucht werden, so das UBA.

"Hallenbadbetreiber können die Belastung mit Trichloramin senken, indem sie genügend Frischwasser zuführen, ihre Bäder ausreichend belüften und nach allgemein anerkannten Regeln der Technik bauen und betreiben", sagt UBA-Präsident Jochen Flasbarth. Auch Badegäste könnten ihren Beitrag leisten: etwa durch gründliches Duschen vor dem Baden.

Eine adäquate Alternative zum Chlor gebe es nicht, erklärt Christian Ochsenbauer, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Badewesen. Denn um ausreichend Schutz vor Krankheitserregern zu garantieren, müsse ständig Desinfektionsmittel im Badewasser enthalten sein. Eine chlorfreie Reinigung, etwa mit UV-Strahlen, könne diesen dauerhaften Schutz hingegen nicht gewährleisten. "Sind die Kinder gesund und die Bäder in Ordnung, überwiegen die Vorteile des Babyschwimmens", sagte Ochsenbauer.

Das UBA rät besorgten Eltern hingegen im Zweifelsfall, auf das Babyschwimmen zu verzichten. Größere Kinder und Erwachsene könnten Schwimmbäder, die mit einer regelkonformen Wasseraufbereitungsanlage ausgestattet sind, hingegen ohne Bedenken nutzen.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.