: Chips für Senioren nur im Einzelfall
Bremen (taz) – Die Chip-Überwachung desorientierter Heimbewohner und Heimbewohnerinnen soll die Bremer Heimstiftung im Einzelfall vom Vormundschaftsgericht klären lassen. Darum hat Sozialsenatorin Hilde Adolf die Leitung der Heimstiftung gebeten. „Die Maßnahme kann durchaus sinnvoll sein, wenn sie Senioren und Seniorinnen vor Gefahren schützt“, sagte die Senatorin, die auch für die Heimaufsicht zuständig ist. Dennoch halte sie in jedem einzelnen Fall eine Entscheidung des Vormundschaftsgerichts für notwendig. Durch einen politischen Beschluss jedenfalls könne keine Regelung getroffen werden. „Es geht um das Schicksal und die Lebensumstände jedes einzelnen betroffenen Menschen, dem kann eine allgemeine Regelung nicht Rechnung tragen“, so Adolf.
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