: China beschränkt Demonstrationsrecht
In China ist im Schnellverfahren ein erstes Demonstrationsgesetz erlassen worden: Untersagt werden Demonstrationen, die sich gegen „die Interessen des Staates“ richten. Mit zahlreichen Bestimmungen wird das Verfassungsrecht auf Demonstrationen eingeschränkt. So müssen Demonstrationen vorher angemeldet und von den Behörden genehmigt werden. Ausdrücklich dürfen Demonstrationen nicht gegen die Grundprinzipien der Verfassung verstoßen - also auch die Führungsrolle der kommunistischen Partei, Sozialismus und Marxismus nicht in Frage stellen. Staatliche Angestellte dürfen künftig weder demonstrieren noch Demonstrationen organisieren, falls solche Aktivitäten „mit den Bedingungen ihrer Arbeitsstellen im Widerspruch stehen“. Nach dem in Peking und Tibet geltenden Kriegsrecht sind Demonstrationen hier ohnehin verboten.
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