■ Berliner Telegramm: Charite: Patienten "ins Ausland verlegt"
Der Senat hat jetzt auf PDS-Anfrage eingestanden, daß die Charité 1996 sechs ausländische Patienten „ins Ausland verlegt“ hat. Diese Praxis war im Februar vom Büro für medizinische Flüchtlingshilfe öffentlich gemacht worden. Diese Patienten hatten keine Krankenversicherung für Deutschland. Bei jeder „Verlegung“ wurde, so der Senat, die Transportfähigkeit durch Ärzte geprüft. Den Modus, nichttransportwilligen Patienten die Verfolgung durch ein Inkassobüro in Aussicht zu stellen, beanstandete der Senat nicht. Die Wissenschaftsverwaltung, der die Charité untersteht, vermochte darin keine „Form der Ausübung von Druck auf Kranke“ zu erkennen. Vielmehr sei ein Krankenhaus verpflichtet, „die für die Krankenbehandlung festgelegten Leistungsentgelte einzubeziehen.“ taz
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