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Chaos ums Hochschulgesetz entwirrt

■ Berliner Parlamente sollen das neue Berliner Hochschulgesetz und das Mantelgesetz für Ost-Berlin verabschieden/ Die Novelle tritt nicht aus dem Machtbereich des Hochschulrahmengesetzes heraus

Berlin. Nach langem Hin und Her sind sie fertig: die Vorlagen für das novellierte Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) und das Mantelgesetz, das die Übernahme des BerlHG für Ost-Berlin regeln soll. Beide sollen heute vom Abgeordnetenhaus verabschiedet werden. Die Stadtverordnetenversammlung sollte das Mantelgesetz bereits gestern beschließen.

Das neue BerlHG wird sich keinen Schritt aus den Grenzen des Hochschulrahmengesetzes (HRG) herausbewegen. Die zunächst vorgesehene Stellenquotierung von 50 Prozent ist zurückgezogen worden. Auch an der verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Professorenmehrheit in allen entscheidenden Gremien wurde nicht gerüttelt. Die hochschulpolitische Sprecherin der AL-Fraktion, Hilde Schramm, begründete die Entscheidung damit, daß das BerlHG das HRG nicht sprengen könne. SPD und AL wollten nicht riskieren, daß das Gesetz wegen Verfassungswidrigkeit sofort wieder zurückgezogen werde.

Verändert wurden aber die Möglichkeiten für die Zusammensetzung der beratenden Gremien. Diese können nach Schwerpunkten besetzt werden, ohne daß eine Gruppe allein über die Mehrheit verfügen kann. So kann zum Beispiel die Bibliothekskommission zu 50 Prozent mit BibliotheksmitarbeiterInnen besetzt werden. Die Studierenden können künftig freier über ihre Organisationsformen entscheiden. Sie müssen aber dulden, daß ihre Buchführung einer Prüfung unterzogen wird. Außerdem bekommen die Frauenbeauftragten mehr Rechte. Des weiteren wird der Zugang für Menschen mit Berufserfahrung erleichtert. Die Besetzung des Kuratoriums ist auch festgelegt worden. Neben den Arbeitnehmer- und ArbeitgebervertreterInnen und der Vertreterin für Fraueninteressen soll künftig eine Person auf die Berücksichtigung von Umweltbelangen achten.

Die Vorlage für das Mantelgesetz ist am Sonntag von den Einheitsausschüssen beschlossen worden. Danach erhält die Humboldt-Universität (HUB) ein Kuratorium nach Westberliner Vorbild. Das Rektorat und die Besetzung der Gremien — die HUB hat keine Professorenmehrheit — bleiben aber vorerst erhalten. Für die übrigen Hochschulen ist eine Kommission, bestehend aus drei Senats- und drei HochschulvertreterInnen, zuständig. In Personalfragen wird zwar die Position der Wissenschaftssenatorin entscheidend sein, aber in Struktur- und Finanzfragen haben die HochschulvertreterInnen ein Mitspracherecht. Die Frist für die Anpassung an die westliche Gremienstruktur wurde bis zum 31. Dezember 1991 verlängert, bleibt aber hinter der im Einigungsvertrag vorgesehenen Dreijahresfrist zurück. Die Ostberliner Hochschulen wollten die längere Frist dazu nutzen, eigene demokratische Strukturen aufzubauen. chrib

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