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Cannabis-Konsum Schwarzmarkt schwächelt

Erklärtes Ziel der Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland war es, den Schwarzmarkt trockenzulegen. Forscher sagen nun: Das könnte klappen. Für Polizei und Justiz ist die Lage weniger eindeutig.

taz Thema | Seit im April 2024 die Teillegalisierung zu Konsumzwecken in Kraft trat, kommen Nut­ze­r:in­nen zunehmend auf legalem Wege an ihr Cannabis.

Das bestätigte jüngst der zweite Zwischenbericht der Forschungsgruppe EKOCAN, die im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums die Auswirkungen der Reform auf den Kinder- und Jugendschutz, auf den allgemeinen Gesundheitsschutz und die cannabisbezogene Kriminalität begleitet. Das Projekt, das noch bis April 2028 läuft, gibt bis dahin Zwischenberichte ab. Der diesjährige hatte das Thema Kriminalität zum Schwerpunkt.

Besonders stark falle der Zuwachs des legalen Marktes bei den Importen von medizinischem Cannabis aus. 200 Tonnen wurden 2025 importiert, hinzu kommen 2,6 Tonnen aus inländischer Produktion. „Damit hat sich in Deutschland der größte, prinzipiell legal-kommerzielle Cannabismarkt Europas entwickelt“, so die Studie.

Anbauvereine schwächeln

Auch der private Eigenanbau nehme zu. So gaben 2025 bereits 21,4 Prozent der Konsumierenden an, ihr Cannabis vor allem aus eigenem Anbau zu beziehen. Ein Jahr zuvor waren es nur 5,4 Prozent gewesen.

Bei den Anbauvereine allerdings bestehe noch Potenzial. Sie können dem Schwarzmarkt „aufgrund der sehr engmaschigen Regulierung […] bislang nur wenige Anteile abnehmen.“ Gerade einmal 3,5 Prozent der Konsumierenden hätten im Jahr 2025 ihr Cannabis aus gemeinschaftlichem Eigenanbau beziehen können.

Die Zunahme des legalen Cannabismarktes habe in den zwei Jahren seit der Reform bereits Wirkung gezeigt, etwa durch die „sukzessive Verdrängung des Schwarzmarktes sowie die deutliche Entlastung der Konsumierenden“.

Vor der Teillegalisierung hätten die Staatsanwaltschaften die meisten Ermittlungsverfahren wegen Cannabisdelikten folgenlos eingestellt, so die Studie. „In weniger als jedem fünften Fall kam es zu einer Anklage.“ Vor allem diese seien nun weggefallen.

Justiz und Polizei weiterhin stark belastet

Die Justiz sieht sich dennoch nicht nennenswert entlastet, weil die im Cannabisgesetz enthaltene Amnestieregelung zu einem „erheblichen Mehraufwand für die Behörden“ geführt habe.

Die Hoffnung, dass die Teillegalisierung die Polizei entlasten würde, damit sie sich stärker auf schwere Delikte und die organisierte Kriminalität konzentrieren könne, habe sich, so die Studie, nicht erfüllt. Es überwiegen Hinweise, dass die Reform die Ermittlungsmöglichkeiten der Polizei eingeschränkt habe: „Der Verfolgungsdruck auf die [organisierte Kriminalität] könnte also abgenommen haben.“ ■

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