: Canabis oder Fahrerlaubnis
betr.: „Straffreiheit bis 6 Gramm Dope“, taz vom 16. 3. 02
Auch nachdem der Generalstaatanwalt der Einstellung des Verfahrens zugestimmt hat und die geringe Menge Cannabis, die zur Einstellung des Verfahrens führt auf sechs Gramm erhöht hat, droht dem 20-Jährigen immer noch die Entziehung des Führerscheins. Die Fahrerlaubnisverordnung wird nämlich seit 1999 als „Ersatzstrafrecht“ benutzt um den vom Bundesverfassungsgericht 1994 straffrei gestellten Konsum von Cannabis trotzdem zu bestrafen.
Laut der Fahrerlaubnisverordnung ist jeder der auch nur geringe Mengen Cannabis bei sich führt (ohne am Steuer gesessen zu haben), nicht in der Lage ein Fahrzeug zu führen. Obwohl Studien für das britische, australische und amerikanische Verkehrministerium festgestellt haben, dass Cannabiskonsumenten, auch akut berauscht, teilweise weniger Unfälle verursachen als nüchterne Fahrer. Das soll nicht heißen, dass Berauschte in Zukunft freie Fahrt haben sollen, aber das Beispiel zeigt, was für eine „Hexenjagd“ auf Cannabiskonsumenten veranstaltet wird.
Das Betäubungsmittelgesetz ist, was auch das Bundesverfassungsgericht 1994 feststellte, alle fünf Jahre auf seine Wirksamkeit und auf wissenschaftliche Ungereimtheiten zu überprüfen, was aber noch nicht geschehen ist. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Frau Caspers-Merk, ist die Frau, die daran etwas ändern könnte! […] ROBERT FRANTZEN, Leichling
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