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CTIII: Lärmschutz-klage abgewiesen

Das Bremer Oberverwaltungsgericht hat die Klage eines Bremerhaveners gegen die Erweiterung des Containerterminals abgewiesen. Durch die Erweiterung rückt das Terminal auf rund 300 Meter an ein Wohngebiet heran. Ein Gutachten, so das Gericht, habe bestätigt, daß die Immissionsrichtwerte aller Voraussicht nach eingehalten werden können. Das Gericht prüft nun, ob der Verkehrslärm von neu gebauten Zubringerwegen zum Terminal mit dem Betriebslärm verrechnet werden kann. taz

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