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CSU bleibt bei Extremistenbeschluß

München (dpa) - In Bayern wird der Extremistenbeschluß mit der Regelüberprüfung aller Anwärter für den Öffentlichen Dienst durch den Verfassungsschutz auch in Zukunft angewandt. Vergeblich versuchten gestern die Grünen, im Plenum des bayerischen Landtags mit einem von der SPD mitunterstützten Antrag das Ende dieser Praxis durchzusetzen.

Die CSU verteidigte die Regelanfrage. Diese Überprüfung sei nicht sinnlos, meinte CSU-Sprecher Peter Welnhofer, „wenn ich mir überlege, was ein einzelner Verfassungsfeind im Öffentlichen Dienst alles anrichten kann“. Anlaß des neuerlichen Oppositionsvorstoßes war die Weigerung des Freistaats, die 1979 wegen des Tragens einer „Stoppt Strauß“ -Plakette von der Schule verwiesene und damit bundesweit bekannt gewordene Christine Schanderl nach ihrem erfolgreichen Jurastudium jetzt als Rechtsreferendarin in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf aufzunehmen. Nachdem nun auch Baden-Württemberg Schluß mit der Regelanfrage machen wolle, stehe Bayern inzwischen bundesweit allein mit seiner Linie, stellte ein Sprecher der SPD fest.

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