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CDU-Juristen wollen rigoros vorgehen

■ Strenge Strafe für SED- und andere Kriminalität

Erfurt. Die SED-Untaten, die Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind, müssen mit allen zur Verfügung stehenden strafrechtlichen Mitteln verfolgt werden, forderte Marion Walsmann, Vorsitzende des Landesarbeitskreises Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ). Der Paragraph 84 des DDR-Strafgesetzbuches — der nicht unter die Verjährungsklausel falle — solle konsequent bei der juristischen Aufarbeitung der SED- Verbrechen zur Anwendung gebracht werden. Als „schwierig in der Durchführung, aber als Initiative notwendig“, bezeichnete Marion Walsmann das Vorhaben der CDU-Fraktion in Thüringen, über den Bundesrat eine Sondergesetzgebung zur Aufarbeitung der politischen Verbrechen anzuregen. Der Vorsitzende des Rechtsarbeitskreises der CDU-Landtagsfraktion, Horst Schultz, hatte zuvor für eine solche Initiative plädiert. Der LACDJ fordert für die Wahrung des inneren Friedens in Thüringen, die ansteigende Kriminalität — besonders die Gewaltkriminalität und das organisierte Verbrechen — mit Konsequenz durch Polizei und Strafvollzug zu bekämpfen. Gewalt und Rechtsbruch seien weder juristisch noch ideologisch oder ethisch-moralisch zu rechtfertigen. Besondere Bedeutung komme nach Aussagen des LACDJ bei der Herausbildung eines Rechtsbewußtseins der Schule und den Medien zu. Diese Einrichtungen müßten verstärkt im vorbeugenden Rechtsschutz tätig werden. Der Arbeitskreis votiert nachdrücklich für den Aufbau einer juristischen Fakultät an der Erfurter Universität, da hier eine von Altlasten unbeschwerte Ausbildung möglich sei. Marion Walsmann unterstrich, daß sich die CDU im Land Thüringen für eine Erweiterung der Rehabilitierungsregelungen des Einigungsvertrages einsetze, da diese nicht ausreichend seien. So müsse die Rehabilitierung auch Wiedergutmachung für die Bereiche des Verwaltungs- und Berufsrechts beinhalten. Außerdem dränge der LACDJ auf die schnellstmögliche Einrichtung einer zentralen Rehabilitierungsbehörde. Der Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen empfiehlt in einer Stellungnahme, vorläufig keine ehemaligen SED-Mitglieder aufzunehemen. Es sei mit der Betonung des “C“ im Parteinamen unvereinbar, nach so kurzer Zeit Menschen, die mit einer anderen Weltanschauung aufgewachsen seien, nun in die CDU aufzunehmen. Unbenommen sei diesen aber, ohne CDU-Mitgliedsbuch im Interesse der Partei zu arbeiten. adn

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