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Bußgeldkatalog für Boykotteure.

Stuttgart (taz) - Wie erst jetzt bekannt wurde, hat der „baden– württembergische Städtetag“ den Bürgermeistern und Oberbürgermeistern des Landes bereits Anfang April einen Bußgeldkatalog für Boykotteure der Volkszählung überlassen. In der „Empfehlung für die Festsetzung von Bußgeldern für Auskunftsverweigerer bei der Volkszählung 1987 (Az: 065021)“ werden die Gemeinden aufgefordert, gegen Totalverweigerer ein Bußgeld von mindestens 1000.–DM zu verhängen. Auskunftspflichtige, die den Erhebungsbogen trotz Mahnung nicht richtig bzw. vollständig ausgefüllt haben, sollen mit einem Bußgeld von mindest. 500.–DM belegt werden. Für Personen, die zum Boykott aufrufen, ist ein Tarif von mindestens 3000.–DM vorgesehen. Bei Boykottaufrufen, so das Schreiben, sei bei der „Bemessung des Bußgelds zu berücksichtigen, ob die Boykottaufrufe von Mandatsträgern, Abgeordneten oder Gemeinderäten“ erfolgt sind. Kommt der Auskunftspflichtige seinen Pflichten nicht nach, so empfiehlt das baden–württembergische Finanzministerium als erste Maßnahme ein Zwangsgeld von 200.– und nach einer gesetzten Frist ein weiteres von DM 400.–. Für Mandatsträger sind „kommunalverfassungsrechtliche Sanktionsmöglichkeiten“ vorgesehen, z.B. die Aberkennung des Bürgerrechts.

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