■ Berliner Telegramm: Bußgelder für Parkettleger wegen Preisabsprache
Gegen Parkett- und Fußbodenleger sind wegen unzulässiger Preisabsprache Bußgelder in Gesamthöhe von 279.000 Mark verhängt worden. Gegen die Unternehmen war ein Kartellordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet worden, teilte die Senatswirtschaftsverwaltung mit. Betroffen sind insgesamt 15 Inhaber und Beschäftigte von acht Handwerksbetrieben sowie zwei juristische Personen. Die Höhe der einzelnen Bußgelder liegt zwischen 2.000 und 76.000 Mark. Die Unternehmen hätten über mehrere Jahre hinweg Preise miteinander abgesprochen, erklärte die Behörde. Geschädigt worden seien vor allem Bezirksämter und die BVG. In allen Fällen habe es sich um beschränkte Ausschreibungen gehandelt. ADN
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