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Busse in UmweltzonenReise- oder Rußplakette?

Umweltschützer lehnen einen Entwurf der Regierung zu Sonderrechten für Busunternehmen ab. Deren Fahrzeuge sollen bis Ende 2014 ohne Partikelfilter in Unweltzonen fahren dürfen.

Das Bündnis „Rußfrei fürs Klima“ fordert eine generelle grüne Plakettenpflicht für Reisebusse bei der Einfahrt in Umweltzonen. Bild: dpa

BERLIN taz | Das Bündnis „Rußfrei fürs Klima“hat die Bundesländer aufgefordert, einen nach seinen Informationen derzeit von der Bundesregierung erarbeiteten Leitlinienentwurf abzulehnen, der Dieselruß ausstoßenden Reisebussen mit gelber Feinstaubplakette die Einfahrt in Umweltzonen bis Ende 2014 erlauben will.

Stattdessen fordern die in dem Bündnis zusammengeschlossenen Verbände Naturschutzbund Deutschlan (Nabu), Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Verkehrsclub Deutschland (VCD) und Deutsche Umwelthilfe (DUH) eine generelle grüne Plakettenpflicht für Reisebusse bei der Einfahrt in Umweltzonen. Das Bundesumweltministerium betont hingegen die Notwendigkeit „praktikabler Ausnahmeregelungen“.

„Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Bundesregierung den von Feinstaub und Stickoxiden geplagten Menschen in den Ballungszentren in den Rücken fällt und über die geplanten Leitlinien Lobbyarbeit für schmutzige Busse leistet“, sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Eine Sonderbehandlung für Reisebusse sei ein Affront gegenüber allen Fahrzeughaltern, die seit Jahren Umweltzonenregeln befolgen und sich entweder ein sauberes Fahrzeug angeschafft oder ihren alten Pkw oder Lkw mit einem Filter nachgerüstet hätten.

„Diese Pflicht muss auch für die Reisebsunternehmen gelten,“ sagte Resch. Derzeit dürfen Busse, insbesondere Reisebusse, auch dann in die meisten Umweltzonen einfahren, wenn sie mit einer gelben Feinstaubplakette und somit nicht mit einem Partikelfilter ausgestattet sind. Gegenüber anderen Fahrzeugen genießen sie damit Sonderprivilegien, die nach Überzeugung des Bündnis „Rußfrei fürs Klima“ den Zweck der Umweltzonen untergraben.

Nachrüst-Partikelfilter verfügbar

Lediglich Berlin verbannt seit Jahresbeginn konsequent „schmutzige“ Busse aus der Umweltzone und leistet so einen Beitrag zur Entlastung der Innenstadt von Feinstaub und Stickoxide. Nach Angaben der Verbände bereitet nun das Bundesumweltministerium (BMU) in Abstimmung mit dem Wirtschafts- und mit dem Verkehrsministerium einen Richtlinienentwurf vor, der die Bundesländer und Städte dazu drängen soll, „schmutzige“ Busse mit gelber Plakette bis 2014 in ihre Umweltzonen einfahren zu lassen.

Die Verbände halten eine solche Regelung auch deshalb für unsinnig, weil für 90 Prozent der betroffenen Busse inzwischen Nachrüst-Partikelfilter verfügbar sind. Wenn die Politik die EU-Grenzwertvorgaben für Feinstäube und Stickoxid einhalten wolle, dürfe sie nicht immer weiter wirtschaftliche Einzelinteressen vertreten, sondern müsse bei ihren Entscheidungen das gesundheitliche Wohl der Bürgerinnen und Bürger im Blick haben, sagte BUND-Verkehrsexperte Jens Hilgenber.

Das Bundesumweltministerium wies die Vorwürfe auf Anfrage zurück. Das Ministerium unterstütze alle Maßnahmen, die die Luftqualität der Innenstädte verbessern, sagte eine Ministeriumssprecherin der taz. Umweltzonen seien eine geeignete Maßnahme. „Hierbei bedarf es praktikabler Ausnahmeregelungen von Verkehrsverboten in Umweltzonen, um auf der einen Seite eine hohe Effizienz zu gewährleisten und auf der anderen Seite soziale und wirtschaftliche Härten zu vermeiden.“

Ausgehend von den existierenden Ausnahmeregelungen, die seitens der zuständigen Behörden der Länder praktiziert werden, würden zur Zeit in Abstimmung mit den Ländern erarbeitete Leitlinien zur bundesweiten Vereinheitlichung von Ausnahmeregelungen von Verkehrsverboten in Umweltzonen fortgeschrieben, so die Sprecherin weiter.

Reduzierung der Feinstaubbelastung von 10 bis 12 Prozent

„Die Fortschreibung soll auch eine befristete Ausnahmeregelung für Euro-III-Reisebusse enthalten.“ Details hierzu seien aber noch nicht festgelegt. In Deutschland gibt es derzeit in mehr als 50 Städten Umweltzonen, in die besonders umweltschädliche Fahrzeuge nicht einfahren dürfen, zum Beispiel in Berlin, Leipzig und dem Ruhrgebiet.

Allerdings gibt es auch viele Städte, die bislang auf die Einrichtung von Umweltzonen verzichtet haben: beispielsweise Hamburg, Kiel, Rostock, Potsdam, Dresden, Nürnberg, Frankfurt/Main. Die Belastung der Luft mit Feinstaub hat viele Ursachen und hängt wesentlich vom Wetter ab.

Bei windstillen Lagen verbleibt der Staub in der Stadt, bei kräftigem Wind wird er fortbewegt. Andererseits können anhaltende Winde Stäube aus großen Entfernungen herantragen. Nach Angaben des Bundesumweltamtes kann die Einrichtung einer Umweltzone zu einer Reduzierung der Feinstaubbelastung von zehn bis zwölf Prozent im Jahresmittel führen. (ROT)

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7 Kommentare

 / 
  • PS
    Peter S.

    Lt. Zahlen des UBA ist der Feinstaubausstoß durch den Straßenverkehr und durch Holzverbrennung in Haushalten in etwa gleich hoch. In der Heizperiode ist es dank dieser Holzverbrennung in den entsprechenden Gegenden deshalb selten möglich, die Fenster seiner eigenen Wohnung zu öffnen.

    Dieses Problem anzugehen scheint mir wichtiger, als jetzt populistisch aus ökoreligiösen Gründen auf Busse loszugehen. Pöser Straßenverkehr aber auch, muss bekämpft werden.

     

    Für alle Anhänger der Klimakirche (ich zähle mich nicht dazu):

     

    Auch lt. UBA ist im Bezug auf die CO2-Bilanz ein vollbesetzter Bus klimafreundlicher, als ein vollbesetzter Zug.

  • W
    Winzen

    Nur noch mit der grünen Umweltplakette in die Stadt?

    Wie bereits bekannt sein dürfte, bekommen PKW

    eine grüne Plakette, obwohl sie Benzindirekt- einspritzer-Motoren haben, die 1000 X mehr Dreck rausblasen, wie Dieselmotoren Euro 2. Alles klar?

  • D
    Dschingis

    Frankfurt am Main hat eine Umweltzone. Seit Anfang 2012 ist die Innenstadt nur noch für Fahrzeuge mit grüner Plakette befahrbar.

  • E
    Edka

    Wenn auch für DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch die Maßnahme nicht nachvollziehbar ist, muß dies nicht auch für die Gesamtbevölkerung so sein. Denn nicht jeder Bürger dieses Landes steht auf der Gehaltsliste der Autofilterhersteller. Und für viele Bürger hat dieses Thema einfach nicht die Bedeutung wie für Herrn Resch, da sie aus anderer Quelle weitaus höheren und schädlicheren Feinstaubbelastungen ausgesetzt sind. 30% der Bevölkerung sind zum Beispiel Raucher und 40% der Kinder leben in Raucherhaushalten. Und warum sich Herr Resch ausschließlich auf wenige Jahre alte Dieselfahrzeuge eingeschossen hat, obwohl neue Benziner mehr Feinstaubpartikel und neue Diesel mehr Stickoxide ausstoßen und der größte Teil des Feinstaubes in der Außenluft aus anderen Quellen kommt - und die größte Feinstaubquelle für den Menschen nachwievor der Zigarettenqualm ist, bleibt - abgesehen von seinen Verbindungen zu den Filterherstellern - unklar.

     

    Und von "Sonderrechten" zu sprechen, wenn Busunternehmer einfach nur vom Staat Vertragstreue, Bestandsschutz, Rechtssicherheit und Schutz des Eigentums verlangen - also einfach nur rechtsstaatliches Verhalten und Respekt des Grundgesetzes, zeigt, daß der Respekt vor Rechtsstaatlichkeit und Grundgesetz auch in unserer Zeit nicht selbstverständlich ist.

  • E
    Edka

    Wenn auch für DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch die Maßnahme nicht nachvollziehbar ist, muß dies nicht auch für die Gesamtbevölkerung so sein. Denn nicht jeder Bürger dieses Landes steht auf der Gehaltsliste der Autofilterhersteller. Und für viele Bürger hat dieses Thema einfach nicht die Bedeutung wie für Herrn Resch, da sie aus anderer Quelle weitaus höheren und schädlicheren Feinstaubbelastungen ausgesetzt sind. 30% der Bevölkerung sind zum Beispiel Raucher und 40% der Kinder leben in Raucherhaushalten. Und warum sich Herr Resch ausschließlich auf wenige Jahre alte Dieselfahrzeuge eingeschossen hat, obwohl neue Benziner mehr Feinstaubpartikel und neue Diesel mehr Stickoxide ausstoßen und der größte Teil des Feinstaubes in der Außenluft aus anderen Quellen kommt - und die größte Feinstaubquelle für den Menschen nachwievor der Zigarettenqualm ist, bleibt - abgesehen von seinen Verbindungen zu den Filterherstellern - unklar.

     

    Und von "Sonderrechten" zu sprechen, wenn Busunternehmer einfach nur vom Staat Vertragstreue, Bestandsschutz, Rechtssicherheit und Schutz des Eigentums verlangen - also einfach nur rechtsstaatliches Verhalten und Respekt des Grundgesetzes, zeigt, daß der Respekt vor Rechtsstaatlichkeit und Grundgesetz auch in unserer Zeit nicht selbstverständlich ist.

  • U
    Unbequemer

    Und wieder ein Sschwank aus dem Stück "Wir ignorieren die Wirklichkeit, wenn sie uns nicht ins Konzept paßt".

    Es ist lächerlich - da grillen hunderte Leute mit ihrem rußenden Kohlengrill in der Stadt und erzeugtden Feinstaub, den die Grünen und die Umweltpsychotiker brauchen, um das Auto anzuschwärzen. Bei den Feinstaubberechnung haben wahrscheinlich die gleichen Experten mitgewirkt und ein Modell erstellt, die zwar das Wetter keine 3 Tage voraussagen können, aber vom Spurengas CO2 wissen, daß es das Klima erwärmt. Das nenn ich eine grüne Lügenbande. Denn keinem kommt über die Lippen, daß die Umweltzonen nur rot-grüne Propaganda sind. Frei nach dem Motto: "Was Lügen sind, bestimmen wir".

  • K
    Karl

    Die UBA-Aussage ist falsch wiedergegeben!

     

    Richtig wird festgestellt das der Eintrag abnehmen kann.

     

    Auf die resorbierbare Ortsdosis an inhalationsfähigen Partikeln hat das aber nicht notwendigerweise überhaupt eine Auswirkung!

     

    Das hängt nämlich von den lokalen Bedingungen ab; wie schon in der sehr wissenschaftlich gehaltenen EU-Verordnung nachgelesen werden kann!

     

    Gebt dem Wissenschaftsmystizismus keine Gelegenheit!

     

    Glück auf!

     

    Karl