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Bundeswehr und ExtremistenMAD soll künftig Bewerber prüfen

BERLIN | Bewerber bei der Bundeswehr können ab Juli 2017 vom Bundeswehr-Geheimdienst einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden. Einen entsprechenden Entwurf zur Änderung des Soldatengesetzes brachte das Bundeskabinett am Mittwoch auf den Weg. Extremisten und auch Kriminelle sollen mit der Überprüfung durch den Militärischen Abschirmdienst (MAD) frühzeitig erkannt und noch vor Dienstbeginn aussortiert werden. Damit will die Regierung „angemessen auf die veränderte Sicherheitslage reagieren und einen Missbrauch der Bundeswehr als Ausbildungseinrichtung für potenzielle Terroristen, Extremisten und Schwerkriminelle verhindern“, sagte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums. Das Soldatengesetz erlaubt bisher eine Sicherheitsüberprüfung erst nach einer Einstellung.

Die Bundeswehr habe von 2007 bis 2016 insgesamt 24 Bundeswehrangehörige mit islamistischem Hintergrund erkannt, so der Sprecher. Bei fünf von ihnen sei die Gesinnung erst nach dem Verlassen der Bundeswehr aufgefallen. (rtr)

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