Bundestag verbietet riskante Spekulationen: Euro-Zockerei wird eingeschränkt

Aus für ungedeckte Leerverkäufe in Deutschland: Der Bundestag hat am Freitag ein Gesetz beschlossen, dass diese an deutschen Börsen verbietet. Ein nutzloser Alleingang, sagt die Opposition.

Auch die Europäische Zentralbank kritisiert den deutschen Alleingang beim Schutz der Euro vor riskanten Spekulationen. Bild: dpa

BERLIN rtr | Als weitere Konsequenz aus der Finanzkrise sollen eine Reihe riskanter Spekulationsgeschäfte an deutschen Börsen künftig verboten werden. Der Bundestag verabschiedete am Freitag ein Gesetz, dass ungedeckte Leerverkäufe von Aktien und Staatsanleihen von Euro-Ländern verbietet.

Untersagt wird damit außerdem der Abschluss ungedeckter Kredit-Ausfallversicherungen auf Anleihen von Euro-Ländern. Mit dem Gesetz werden die Börsenaufsicht (BaFin) und das Finanzministerium zudem ermächtigt, bei Bedarf Finanzgeschäfte zu untersagen.

Die Opposition kritisierte das von den Regierungsparteiein eingebrachte Gesetz. Der SPD-Finanzpolitiker Manfred Zöllmer bemängelte: "Dieser Gesetzentwurf ist ein Placebo. Er ist wirkungslos. Er ist reine Symbolpolitik." Ein gravierender Geburtsfehler des Vorhabens sei, dass es ein unabgestimmter Alleingang sei. Wer so vorgehe, zeige, dass er nicht Regulierung wolle, sondern sie nur vortäuschen wolle.

Barbara Höll von den Linken und Gerhard Schick von den Grünen kündigten Enthaltungen ihrer Fraktionen an. Das Gesetz gehe zwar gerade in Sachen Transparenz in eine richtige Richtung, sei aber lückenhaft und gehe das Übel Spekulation nicht konsequent an, erklärten beide Politiker.

Mit dem Verbot steht die schwarz-gelbe Koalition international weitgehend isoliert da. Kritik an dem Verbot war deshalb auch aus dem Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) gekommen. Frankreichs Zentralbankpräsident Christian Noyer hatte moniert, Einzellösungen könnten weniger effektiv sein und Schwankungen an den Märkten erhöhen. Die Bundesregierung sieht sich dagegen als Vorreiterin in Europa.

Bei ungedeckten Leerverkäufen wetten Investoren auf fallende Kurse. Dabei haben sie die zugrundeliegenden Wertpapiere allerdings noch nicht im Besitz. Der Handel mit diesen Papiere gilt als ebenso riskant wie lukrativ. Sie gelten als Brandbeschleuniger der Krise, die den Finanzmarkt mehrfach an den Rand des Zusammenbruchs getrieben hatte. Das nun verabschiedete Gesetz muss noch den Bundesrat passieren und vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden. Beides gilt als Formalie. Es tritt unmittelbar nach seiner Verkündung in Kraft.

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